Es ist zum 1. Januar 2025 eine Stelle einer hauptberuflichen Notarin oder eines hauptberuflichen Notars mit Amtssitz in Stuttgart zu besetzen (Ausschreibungsnummer: JUMRII-JUM-3835-3/22).
Bewerbungen sind in Schriftform oder elektronischer Form (§ 3a Absatz 2 LVwVfG) innerhalb der Bewerbungsfrist – insoweit handelt es sich um eine Ausschlussfrist – an das
Ministerium der Justiz und für Migration
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
zu richten.
Bewerbungen von Personen im notariellen Anwärterdienst des Landes sind über die Notarkammer Baden-Württemberg bei dem Ministerium der Justiz und für Migration einzureichen. Über die Wahrung der Bewerbungsfrist entscheidet der Eingang bei der Notarkammer.
Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Landesdienst sind auf dem Dienstweg bei dem Ministerium der Justiz und für Migration einzureichen; die Bewerbung kann in diesem Fall auch über das Landesverwaltungsnetz eingereicht werden. Über die Wahrung der Bewerbungsfrist entscheidet der Eingang bei der Stelle, die die unmittelbare Dienstaufsicht über die Bewerberin oder den Bewerber führt.
Bewerbungen anderer Personen sind unmittelbar bei dem Ministerium der Justiz und für Migration einzureichen. Über die Wahrung der Bewerbungsfrist entscheidet der Eingang bei dem Ministerium der Justiz und für Migration.
Um formale Bewerbungsmängel zu vermeiden, wird empfohlen, für Bewerbungen das auf dieser Homepage zum Abruf bereitgestellte Formular für Bewerbungen um Notarstellen zu verwenden. Dieses deckt die nachfolgend abzugebenden Erklärungen vollumfänglich ab.
Darüber hinaus wird empfohlen, schriftliche Bewerbungen per Einwurf-Einschreiben zu versenden, damit ihr rechtzeitiger Eingang notwendigenfalls glaubhaft gemacht werden kann.
Bei einer Übermittlung in Papierform soll die Bewerbung nebst Anlagen als Loseblattsammlung eingereicht werden; Bewerbungsmappen und Ähnliches sollen nicht verwendet werden.
Bezugnahmen auf früher abgegebene Bewerbungen sind unzulässig.
Die Bewerbung soll Folgendes beinhalten:
- Name, gegebenenfalls Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die vollständige Anschrift des Hauptwohnsitzes, eine Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse, die auch zur Kommunikation im Zuge des weiteren Bewerbungsverfahrens verwendet werden können,
- eine Erklärung darüber, auf welche Ausschreibung sich die Bewerbung bezieht,
- eine Erklärung darüber, auf welche Weise die Befähigung zum Richteramt oder für die Laufbahn des Bezirksnotars erlangt worden ist,
- Angaben darüber, welche Tätigkeiten seit der Erlangung der Befähigung zum Richteramt oder für die Laufbahn des Bezirksnotars ausgeübt worden sind,
- Angaben darüber, ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die einer Eignung für die notarielle Amtstätigkeit entgegenstehen oder in der Zukunft entgegenstehen können, sowie eine Erklärung darüber, ob das Einverständnis zu einer ärztlichen oder amtsärztlichen Untersuchung erteilt wird,
- gegebenenfalls Angaben darüber, ob eine Schwerbehinderung besteht, sowie gegebenenfalls über Art und Ausmaß der Behinderung und die konkreten Auswirkungen auf die notarielle Berufstätigkeit,
- eine Erklärung darüber, ob gegen die Bewerberin oder den Bewerber Strafen, Disziplinarmaßnahmen oder berufsgerichtliche Maßnahmen verhängt worden sind, ob berufsrechtliche Missbilligungen, Ermahnungen oder Rügen erteilt worden sind oder ob ein Strafverfahren, ein strafrechtliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren, ein Disziplinarverfahren, ein disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren oder ein berufsrechtliches oder berufsgerichtliches Verfahren anhängig ist oder war,
- eine Erklärung darüber, ob über das Vermögen der Bewerberin oder des Bewerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder ob sie oder er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis eingetragen oder ob sie oder er sonst in Vermögensverfall geraten ist,
- eine Erklärung darüber, bei welcher Stelle Personalakten aus einem früheren oder gegenwärtigen Dienstverhältnis (auch notarieller Anwärterdienst eines anderen Bundeslands) oder der Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt geführt werden und ob Einverständnis mit der Beiziehung und Einsichtnahme durch das Justizministerium besteht,
- eine Erklärung darüber, ob Einverständnis mit der Einsichtnahme in gemäß Ziffer 9 beigezogene Akten sowie die Bewerbungsunterlagen durch die Notarkammer besteht,
- eine Erklärung darüber, ob Anrechnungszeiten gemäß § 9 oder § 10 NotarVO geltend gemacht werden sowie eine Erläuterung der jeweiligen Anrechnungszeiten unter Angabe des jeweiligen genauen Anfangs- und Enddatums,
- bei bestehender Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt: eine Erklärung darüber, dass beabsichtigt ist, für den Fall der Auswahl auf die Rechte aus der Zulassung zu verzichten (eine Verzichtserklärung ist hiermit noch nicht verbunden),
- falls sich die Bewerberin oder der Bewerber im Landesdienst befindet: eine Erklärung darüber, dass beabsichtigt ist, für den Fall der Auswahl Antrag auf Entlassung aus dem Landesdienst zu stellen (ein Entlassungsantrag ist hiermit noch nicht verbunden),
- eine Erklärung, dass die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung bejaht werden und die Bereitschaft besteht, sich jederzeit durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten,
- eine Erklärung darüber, ob eine Nebentätigkeit im Sinne des § 8 BNotO auch nach der Bestellung ausgeübt werden soll,
- eine Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Bei einer zeitgleichen Bewerbung um mehrere Stellen sind die Bewerbungen in eine Rangfolge zu bringen. In diesem Fall hat die Bewerbung eine Erklärung dazu zu enthalten, ob bei einer begünstigenden Auswahlentscheidung der Landesjustizverwaltung für eine vorrangig bezeichnete Stelle Bewerbungen auf nachrangig bezeichnete Stellen als zurückgenommen gelten sollen.
Folgende Anlagen sollen der Bewerbung beigefügt werden:
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- bei Bewerberinnen und Bewerbern mit der Befähigung zum Richteramt: eine Abschrift des Zeugnisses über das Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung, gegebenenfalls nebst erreichter Platznummer,
- bei Bewerberinnen und Bewerbern mit der Befähigung zum Richteramt: eine Abschrift des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung (universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und staatliche Pflichtfachprüfung), gegebenenfalls nebst erreichter Platznummer,
- bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Befähigung für die Laufbahn des Bezirksnotars: eine Abschrift des Prüfungszeugnisses über die Notarprüfung nebst erreichter Platznummer,
- gegebenenfalls die Abschrift einer Promotionsurkunde,
- gegebenenfalls Abschriften von Nachweisen geltend gemachter Anrechnungszeiten nach §§ 9 und 10 NotarVO
- bei Bewerbern aus dem notariellen Anwärterdienst eines anderen Bundeslandes: Nachweise über die bei der Vorbereitung auf den Notarberuf gezeigten Leistungen
Das Ausschreibungsverfahren und die Auswahlentscheidung erfolgen auf der Grundlage der Bundesnotarordnung und der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Ausführung der Bundesnotarordnung und über die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (VwV Notarwesen) vom 21. September 2017 (Die Justiz 2017, S. 357), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2023 (Die Justiz 2023, S. 406) geändert worden ist.
Es wird um Beachtung gebeten, dass Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden können. Zudem wird auf § 1 des Landesjustizkostengesetzes sowie die Nummer 7.1 des Gebührenverzeichnisses zum Landesjustizkostengesetz hingewiesen.
Bewerbungsfrist: 11.11.2024