Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter verfassungswidrig sind. Dabei würdigte das Gericht den Baden-Württemberg-Weg ausdrücklich. Das Land hat diesem Personenkreis bereits per Gesetz für die Kommunalwahl das Stimmrecht zugesichert.