Baden-Württemberg geht einen weiteren vorsichtigen Schritt bei der Lockerung der Corona-Verordnung. Die Kinderbetreuung wird in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausgeweitet. Speisegaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen und die Fahrgastschifffahrt darf wieder den Betrieb aufnehmen.
Tourismus
Fahrgastschifffahrt ab 18. Mai erlaubt
Ausflugsfahrten mit dem Schiff sind in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai wieder möglich. Es gilt wie im öffentlichen Nahverkehr die Maskenpflicht.
Coronavirus
Berufliche Bildungseinrichtungen öffnen ab 18. Mai
Ab dem 18. Mai 2020 sind wieder Kurse der überbetrieblichen Ausbildung, Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung und berufliche Fortbildungen unter Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen erlaubt.
Frühkindliche Bildung
Eingeschränkter Betrieb von Kitas und Kindertagespflege ab 18. Mai
Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sollen ab 18. Mai 2020 die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten können. Das Land setzt mit einer Verordnung den rechtlichen Rahmen. Für die Umsetzung und Ausgestaltung vor Ort sind die Träger und Einrichtungen in eigener Zuständigkeit verantwortlich.
Kunst und Kultur
Öffnungsperspektiven und Unterstützung für die Kultur in Corona-Zeiten
Der „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ soll Perspektiven und Unterstützung für die vielfältige Kulturlandschaft in Baden-Württemberg bringen. Mit 45 Millionen Euro greift das Land Einzelnen und Einrichtungen kräftig unter die Arme, damit sie kulturelle Angebote auch für die Zukunft erarbeiten können.
Coronavirus
Wirtschaftsministerin informiert sich über Situation im Einzelhandel
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat sich bei einem Vor-Ort-Besuch ein Bild von der aktuellen Situation des Einzelhandels und den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Betriebe gemacht.
Corona-Verordnung
Kabinett beschließt weitere Lockerungen der Corona-Verordnung
Ab dem 11. Mai gelten weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. So gibt es Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen und der Sport im Freien ist wieder erlaubt.
Grenzverkehr
Lockerung für Pendler aus dem Ausland
Ab dem 11. Mai ist es für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler wieder erlaubt, ihren Arbeitsweg zu unterbrechen, um Einkäufe zu erledigen.
Coronavirus
Breiten- und Leistungssport im Freien voraussichtlich ab 11. Mai wieder möglich
Breiten- und Leistungssport ist im Freien und unter strengen Infektionsschutzvorgaben voraussichtlich ab 11. Mai wieder möglich. Athleten mit Landeskaderstatus dürfen auch in Hallen und Schwimmbädern wieder trainieren.
Verkehr
Öffnung der Fahrschulen ab 11. Mai
Der Fahrschulbetrieb darf ab Montag, 11. Mai, wieder aufgenommen werden – und zwar Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis.
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