Verordnung

Energiepreispauschale für Studierende

Der Ministerrat hat beschlossen, dass Studierende sowie (Berufs-)Fachschüler wegen der hohen Energiepreise einmalig 200 Euro erhalten.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Studenten sitzen in einem Hörsaal.

Der Ministerrat hat am 28. Februar 2023 die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass allen am 1. Dezember 2022 immatrikulierten Studierenden sowie angemeldeten (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschülern wegen der stark gestiegenen Energiepreise eine Einmalzahlung von 200 Euro überwiesen werden kann.

Die Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG-Durchführungsverordnung – DVO EPPSG) (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 15 tritt sie am Tag nach ihrer Verkündung, also am Mittwoch, den 1. März 2023 in Kraft.

Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG-Durchführungsverordnung – DVO EPPSG)
 
Vom 28. Februar 2023

Auf Grund von § 2 Absatz 1 Satz 2 des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2357) wird verordnet:

Stuttgart, den 28. Februar 2023

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Kretschmann, Strobl, Dr. Bayaz, Schopper, Olschowski, Walker, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Gentges, Hermann, Hauk, Razavi, Hoogvliet, Bosch