Auf Antrag Baden-Württembergs hat die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder bei ihrer Frühjahrstagung in Nauen eine Prüfung des geltenden Arzthaftungsrechts beschlossen. In der Sache geht es um die Frage, wie nach ärztlichen Behandlungsfehlern zum Wohle der Patientinnen und Patienten und auch im Interesse der Ärztinnen und Ärzte eine Verbesserung bei der Schadensregulierung erreicht werden kann.