Baden-Württemberg passt die Regelungen zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatischem positiv getestetem medizinischem Personal an. Im Einzelfall dürfen positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftige in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen arbeiten. Die neue Verordnung gilt ab 25. Juli 2022.
Landesregierung
Bericht aus dem Kabinett vom 21. Juni 2022
Das Kabinett hat über die Ausweitung von sicheren Drogenkonsumräumen und Deutschkurse im Ausland entschieden. Außerdem ging es um die Berufsorientierung, Klimaschutz an den Universitätskliniken und den Bericht zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung.
Coronavirus
Anpassung der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angepasst. Künftig ist eine medizinische Maske für Beschäftigte in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen ausreichend. Die neue Regelung gilt ab 4. Juni 2022.
Landesregierung
Bericht aus dem Kabinett vom 17. Mai 2022
Im Kabinett wurden eine neue Initiative zur Akzeptanz von Tourismus und die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung vorgestellt. Außerdem hat das Kabinett beschlossen, die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen bis Ende Juni zu verlängern.
Coronavirus
Quarantäne- und Isolationsregeln angepasst
Auch Baden-Württemberg ändert die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Künftig beträgt die Isolation für positiv getestete Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt vollständig.
Corona-Maßnahmen
Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022
Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.
Coronavirus
Lagebericht des Landesgesundheitsamts künftig nur noch werktags
Künftig wird das Landesgesundheitsamt den Lagebericht mit Daten zum Coronavirus-Infektionsgeschehen nur noch werktags veröffentlichen. Die Berichterstattung an Wochenenden und Feiertagen entfällt.
Coronavirus
Sozialministerium passt Corona-Verordnungen an
Die zum 19. März 2022 geänderte Corona-Verordnung des Landes und der damit verbundene Wegfall des Stufensystems führt auch zu Anpassungen anderer Corona-Fachverordnungen des Sozial- und Gesundheitsministeriums.
Corona-Maßnahmen
Geänderte Corona-Verordnung ab 19. März 2022
Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.
Coronavirus
Vereinfachte Regel bei Quarantäne-Entschädigung
Die Entschädigung der Arbeitgeber bei einer Corona-Quarantäne ihrer Mitarbeiter wird vereinfacht. Künftig ist ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis ausreichend.
Immer auf dem neuesten Stand
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.