Arbeit

600.000 Euro für Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“

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Ein Beratungsgespräch. (Bild: Roland Weihrauch / dpa)

Das Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ soll Langzeitarbeitslosen helfen, wieder zurück ins Berufsleben zu finden. Jetzt verstetigt die Landesregierung das erfolgreiche Modellprojekt. Insgesamt erhalten zwölf unabhängige Beratungsstellen je 50.000 Euro Zuschuss zu den Personalkosten.

Mit einem Volumen von insgesamt 600.000 Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ab dem 1. Juli 2017 ein Jahr lang landesweit zwölf Arbeitslosenzentren. Die ausgewählten Zentren erhalten einen Zuschuss von jeweils 50.000 Euro zu ihren Personalkosten, um eine kompetente und gesicherte Beratungstätigkeit zu gewährleisten.

„Mit unserem Förderprogramm ‚Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt‘ bieten wir insbesondere langzeitarbeitslosen Menschen eine Anlaufstelle für unabhängige Beratung und Betreuung wie auch einen Ort zur Pflege sozialer Kontakte. Die Arbeit der Beratungszentren hat sich als wichtiger Baustein erwiesen, der zu einer Wiederannäherung und Integration an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie zur sozialen Teilhabe beitragen kann“, sagte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

Beratungsstellen nehmen Vermittlerrolle ein

Baden-Württemberg fördert und erprobt bereits seit Jahren neue wie auch bewährte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, um Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Unter Vermittlungshemmnissen sind dabei Umstände zu verstehen, die den betroffenen Menschen trotz der guten wirtschaftlichen Konjunktur den (Wieder-)Einstieg in das Erwerbsleben erschweren können. Hierunter fallen etwa der berufliche Qualifizierungsstand, gesundheitliche Einschränkungen, mangelnde Sprachkenntnisse oder besondere familiäre Erfordernisse wie etwa bei Alleinerziehenden. Die unabhängigen Beratungsstellen nehmen hier eine wichtige moderierende Vermittlerrolle zwischen den erwerbslosen Menschen und den Sozialleistungsträgern wahr.

Nach Auswertung der Erkenntnisse eines vorangegangenen Modellprojektes hat sich die Landesregierung entschlossen, die Förderung nach einer neuen Ausschreibung fortzuführen. Im jetzt abgeschlossenen Auswahlverfahren wurde unter anderem ein besonderes Augenmerk auf ein offenes, etabliertes und informatives Angebot, einen niederschwelligen Zugang, eine gute regionale Verteilung der Zentren im Land sowie eine gute Kooperation mit den Jobcentern vor Ort bei gleichzeitiger Wahrung der Unabhängigkeit gelegt. Aufgrund Ihrer besonders überzeugenden Konzepte konnten sich die folgenden Träger von Arbeitslosenberatungszentren in der Ausschreibung durchsetzen:

  • Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Mannheim, Mannheim
  • Tübinger Arbeitslosen-Treff e. V., Tübingen
  • Arbeiterbildung e. V., Reutlingen
  • a.l.s.o. e. V., Schwäbisch Gmünd
  • Diakonisches Werk Freiburg, Freiburg
  • Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche Pforzheim, Pforzheim
  • Trägerverbund Caritasverband der Diözese Rottenburg Stuttgart e. V. (Caritas Ulm ) und Diakonieverband Ulm/Alb-Donau, Ulm
  • Arbeitslosenberatungszentrum Ludwigsburg e. V., Ludwigsburg
  • Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e. V., Singen
  • Ikarus Arbeit & Soziales e. V. (ab Januar 2018 Diakonisches Werk Karlsruhe), Karlsruhe
  • Diakonisches Werk im Schwarzwald-Baar-Kreis, Villingen-Schwenningen
  • Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke im Neckar-Odenwald-Kreis, Mosbach

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