Die Bundesregierung plant, das Energiesteuer- und Stromsteuergesetz zu ändern. Hiernach sollen künftig sogenannte Mieterstrommodelle und gewerbliche Solarstromanlagen für den Strom Steuern zahlen, den sie aus erneuerbaren Energien gewinnen und entweder selbst oder in unmittelbarer räumlicher Nähe ohne die Inanspruchnahme eines öffentlichen Netzes verbrauchen.