Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Verordnung
Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen ab sofort empfindliche Bußgelder. Das Land Baden-Württemberg hat einen entsprechenden Bußgeldkatalog veröffentlicht.
Coronavirus
Polizei kontrolliert intensiv Corona-Verordnung
Die Polizei kontrolliert die Corona-Verordnung intensiv. Innenminister Thomas Strobl appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Regeln zu halten – auch bei schönem Wetter.
Coronavirus
Schutz von Mitarbeitern im Einzelhandel
Das Wirtschaftsministerium hat eine Richtlinie für Kassenarbeitsplätze erstellt, an der sich die zuständigen Behörden und Arbeitgeber orientieren können.
Coronavirus
Notbetreuung an Schulen auch in den Osterferien
Auch in den Osterferien soll eine Notbetreuung an Schulen angeboten werden. Damit sollen Personen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, unterstützt werden. Das Kultusministerium hat zudem Lehrkräfte mit entsprechender Vorbildung zum freiwilligen Einsatz im Gesundheitssektor aufgerufen.
Polizei
346 Verstöße gegen Bundesinfektionsschutzgesetz
Die Landespolizei überwacht die Einhaltung der Rechtsverordnung konsequent. Gestern wurden 346 Verstöße gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz festgestellt.
Polizei
Die Polizei ist immer ansprechbar
Wer die 110 wählt, kann sich auch in diesen Tagen auf die Polizei verlassen. Die Polizei ist immer ansprechbar und kontrolliert Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen.
Corona-Verordnung
Auslegungshilfe zu Ladenschließungen
Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshilfen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften auf Grund der Corona-Verordnung veröffentlicht.
Coronavirus
Polizei kontrolliert Maßnahmen zum Infektionsschutz
Verstöße gegen die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus werden von der Polizei Baden-Württemberg konsequent kontrolliert. Bei der Bekämpfung des Coronavirus greife die Polizei durch, betonte Innenminister Thomas Strobl.
Coronavirus
Ausnahmeregelungen für Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen
Um die durchgehende Versorgung sicherzustellen und die Einkaufsströme zu entzerren, dürfen Einrichtungen, die nicht aufgrund der Corona-Verordnung geschlossen werden müssen, an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr öffnen.
Verbraucherschutz
Kein Grund für Hamsterkäufe
Die Corona-Verordnung der Landesregierung erlaubt auch weiterhin den Verkauf in Hofläden und Raiffeisen-Märkten. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, betont, dass es keinen Grund für Hamsterkäufe gibt. Die regionale Versorgung sei nun wichtiger denn je.
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