Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshilfen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften auf Grund der Corona-Verordnung veröffentlicht.
Coronavirus
Polizei kontrolliert Maßnahmen zum Infektionsschutz
Verstöße gegen die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus werden von der Polizei Baden-Württemberg konsequent kontrolliert. Bei der Bekämpfung des Coronavirus greife die Polizei durch, betonte Innenminister Thomas Strobl.
Coronavirus
Ausnahmeregelungen für Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen
Um die durchgehende Versorgung sicherzustellen und die Einkaufsströme zu entzerren, dürfen Einrichtungen, die nicht aufgrund der Corona-Verordnung geschlossen werden müssen, an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr öffnen.
Verbraucherschutz
Kein Grund für Hamsterkäufe
Die Corona-Verordnung der Landesregierung erlaubt auch weiterhin den Verkauf in Hofläden und Raiffeisen-Märkten. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, betont, dass es keinen Grund für Hamsterkäufe gibt. Die regionale Versorgung sei nun wichtiger denn je.
Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft.
Rechtsverordnung
Land beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen. Die Verordnung tritt am 17. März 2020 in Kraft.
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