Familienförderung beginnt bei uns schon vor der Geburt. Wir möchten in Baden-Württemberg ein Klima schaffen, das es jungen Familien erleichtert, Kinder zu bekommen.
Eltern neugeborener Kinder wollen wir in einer frühen Phase unterstützen und treten für eine Stärkung der Frühen Hilfen sowie gezielter Präventionsangebote ein.
Mit unserem Landesprogramm „STÄRKE“ unterstützen wir Familien durch unterschiedliche Familienbildungsangebote und tragen die Familienbildung in die Fläche. „STÄRKE“ ermöglicht und erleichtert Familien die Teilnahme an Familien- und Bildungsangeboten sowie einen niederschwelligen Zugang zu Offenen Treffs als Orte der Begegnung und des Austauschs.
Bei der frühkindlichen Bildung stehen das Wohl und die Entwicklung unserer Kinder im Mittelpunkt. Daran wird sich die Politik der Landesregierung in den kommenden Jahren orientieren. Wir unterstützen Familien, die ihre Kinder oder zu pflegende Angehörige selbst betreuen möchten, genauso wie diejenigen, die private und öffentliche Betreuungsangebote nutzen.
In den vergangenen Jahren hat die Landesregierung die Investitionen in die frühkindliche Bildung deutlich erhöht. Damit hat sie Städte und Gemeinden bei der Schaffung ausreichender und qualitativ hochwertiger Betreuungsplätze unterstützt. Auch in den kommenden Jahren verbessern wir die frühkindliche Bildung und bauen sie weiter aus. Dabei sollen Eltern die Wahlfreiheit zwischen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege haben. Kitas fördern wir bei der Weiterentwicklung zu Kinder- und Familienzentren, die den Familien ein niederschwelliges Unterstützungsangebot an Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung anbieten. Die seit langem gewachsenen Strukturen der Mütter- und Familienzentren sollen dabei nicht außer Acht bleiben. Und wir bauen die Sprachförderung in den Kindergärten weiter aus.
Neben der Quantität ist auch die Qualität der Betreuungsangebote entscheidend. Dabei spielt der Betreuungsschlüssel eine zentrale Rolle. Baden-Württemberg bietet Kita-Kindern bundesweit die besten Personalschlüssel. Eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft ist hier durchschnittlich für 3,1 Krippen- oder 6,9 Kindergartenkinder zuständig.
Ganztagsschulen sind nicht nur wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit. Darum bauen wir den Ganztag aus. Durch Verlässlichkeit gepaart mit Flexibilität sorgen wir dafür, dass der Lebensalltag von Familien und schulische Planung zueinander passen.
Um die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium zu verbessern, fördern wir Teilzeitstudienmodelle und andere Formen flexibler Studiengestaltung.
Kinder brauchen besonderen Schutz. Deshalb haben wir die Kinderrechte in der Landesverfassung verankert.
Unser Ziel ist weiterhin, für alle Kinder – unabhängig von deren sozialer Herkunft und ihrer ökonomischen Situation – im Land ein kindgerechtes, sicheres Lebensumfeld zu schaffen, in dem sie sich bestmöglich entwickeln können. Die Maßnahmen im Bereich Frühe Hilfen werden wir daher sichern und ausbauen.
Wir entwickeln einen Masterplan Kinderschutz und werden landesweit verlässliche Netzwerke für den Kinderschutz entstehen lassen. Die Ergebnisse aus der vom Land Baden-Württemberg eingesetzten Kommission Kinderschutz werden wir konsequent umsetzen.
Knapp jedes fünfte Kind im Land ist armutsgefährdet. Ein Ziel der Landesregierung ist daher die Prävention und Verringerung von Kinderarmut, damit Kinder unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben erhalten.
Unser Ziel ist es, mit Maßnahmen dazu beizutragen, Kindern und ihren Eltern in allen Lebenslagen gute Angebote der Förderung und Unterstützung bereitzustellen. Materielle Armutsgefährdung im Kindesalter soll sich so möglichst nicht nachteilig auf die Teilhabechancen im weiteren Leben auswirken.
Dafür wollen wir den Ansatz der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg bis 2030 flächendeckend ausbreiten, so dass in allen Stadt- und Landkreisen solche Netzwerke etabliert sind. Neben der Initialförderung zum Aufbau und der Weiterentwicklung von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut wollen wir etablierte Präventionsnetzwerke auch danach weiterhin finanziell unterstützen.
Wir setzen uns für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum für Kinder und ihre gesellschaftliche Teilhabe verlässlich sichert und Leistungen für Familien mit Kindern zusammenführt. Im Rahmen der Allianz für Wohnungsbau prüfen wir Maßnahmen, damit Wohnraum auch in Städten und Ballungszentren für Familien mit mehreren Kindern erschwinglich bleibt.
Auf Bundesebene werden wir uns dafür einsetzen, dass steuerliche Anreize und Erleichterungen Familien mit Kindern und Alleinerziehende zielgenau unterstützen können. Wir setzen uns dafür ein, dass die sozialen Transferleistungen vor dem Hintergrund steigender Kosten für Wohnen und Energie überprüft und angepasst werden.
Die Landesregierung will nicht nur Politik für Kinder und Jugendliche machen, sondern sie auch konkret beteiligen. Im Fokus stehen dabei die enge Verzahnung von Kinder- und Jugendarbeit mit der Jugendsozialarbeit sowie eine stärkere politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Die politische Bildung der Jugendlichen in Baden-Württemberg stärken wir weiter. Dazu zählt auch die geplante Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen.
Die Landesförderung gibt dem Ausbau der Schulsozialarbeit einen Schub. Das wird nicht zuletzt daran erkennbar, dass sich, ausgehend von den beantragten Stellen für das Schuljahr 2019/2020 mit 1.807 Vollzeitkräften, die Zahl der tätigen Personen in die Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg seit 2012 verdoppelt hat.
Für die Zukunft unserer Gesellschaft ist eine weltoffene Jugend wichtig, daher wollen wir den europäischen Gedanken in der Jugend weiter gezielt fördern.
Unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche brauchen unsere besondere Unterstützung. Sie sollen entsprechend ihrer spezifischen Schutzbedürfnisse ausgewogen und gerecht verteilt werden. Dabei unterstützt die Landesregierung die öffentlichen und privaten Jugendhilfeträger bei deren wichtiger Integrationsarbeit.
Die Landesregierung hat ombudschaftliche Beratungsstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe aufgebaut. Diese bauen wir weiter aus und verankern sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz Baden-Württemberg.
Bei Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhalten junge Menschen, ihre Familien und Vertrauenspersonen unabhängige Information, Beratung und Vermittlung. Mit Hilfe ombudschaftlicher Beratung werden sie in ihren individuellen Rechten und Belangen gestärkt und können diese eigenständig in die Prozesse der Kinder- und Jugendhilfe einbringen.
Im Zentrum des Ombudssystems stehen daher Beteiligung und die aktive Teilnahme der betroffenen Personen am Prozess der Leistungsgewährung. Gleichzeitig soll die Ombudsstelle den Dialog zwischen Anspruchs- und Leistungsberechtigten auf der einen Seite und den Fachkräften der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger auf der anderen Seite fördern. Die Ombudsstellen arbeiten unabhängig und weisungsfrei und agieren entsprechend einzig im Auftrag ihrer Adressantinnen und Adressaten. Sie orientieren sich am Wohl der Kinder und Jugendlichen. Die Beratungen sind kostenfrei und vertraulich.
Weiterhin spricht sich das Land für eine Stärkung der Jugendbeteiligung in stationären Einrichtungen aus.
Die Landesregierung übernimmt Verantwortung für die Verbesserung des Schutzes für gewaltbetroffene Frauen und ihrer Kinder, die häuslicher Gewalt oft schutzlos ausgeliefert sind. Hilfe und Schutz finden die von Gewalt betroffenen Frauen in den Fachberatungsstellen und in Frauen- und Kinderschutzhäusern. Wer Schutz und Hilfe sucht, darf nicht abgewiesen werden. Baden-Württemberg bekennt sich klar zur Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (PDF). Daher sichert die Landesregierung die Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser und führt den bereits aufgelegten Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen fort. Für Mädchen und Frauen, die von Zwangsheirat betroffen sind, soll es spezifische Notaufnahmeplätze in ausreichender Zahl geben.
Um die Strukturen im Kinderschutz weiter zu verbessern, hat der Ministerrat im September 2018 eine „Kommission Kinderschutz zur Aufarbeitung des Missbrauchsfalls in Staufen und zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes“ eingerichtet. Das interministerielle Expertengremium unter Vorsitz des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration hatte die Aufgabe, eine vorbehaltslose und umfassende Analyse des Handelns aller beteiligten Institutionen und der rechtlichen Bestimmungen auf mögliche Lücken im Kinderschutz im Land vorzunehmen. Die Kommission hat ihren Abschlussbericht im Februar 2020 veröffentlicht.
Das Land und der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) haben ein gemeinsames Konzept zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes vereinbart, das aus vier Bausteinen besteht. Neben der Durchführung von Regionalkonferenzen für Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Weiter erhielten alle Jugendämter das Angebot, ihre Strukturen und Prozesse im Kinderschutz mithilfe eines wissenschaftlichen Expertenteams vor Ort zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Schließlich bauen wir das bestehende zentrale Fortbildungsangebot des KVJS zum Thema Kinderschutz speziell für Fachkräfte der Sozialen Dienste aus und entwickeln es weiter.
Wir werden auf Landesebene die Rahmenbedingungen schaffen, damit die UN-Kinderrechtskonvention mit der anstehenden Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – vollumfänglich, bestmöglich und inklusiv umgesetzt werden kann.